Versicherungen

Ihre Ansprüche bei AHV, IV, SUVA & Zusatzversicherungen

Rund ums Hören gibt es viele Fragen – besonders bei der Finanzierung. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten: Wer bezahlt was? Welche Ansprüche haben Sie? Welche Unterlagen werden benötigt?

Ob SUVA, IV, AHV, Militärversicherung, Sozialamt und Pro Infirmis, wir begleiten Sie kompetent durch den gesamten Antragsprozess. Auch bei IV-Härtefällen kennen wir uns au und unterstützen Sie. Unsere Aufgabe ist nicht nur die technische Beratung – sondern auch, dass Sie das bekommen, was Ihnen zusteht.

Die häufigsten Fragen

Gilt das auch bei Tinnitus oder Hörsturz?

Tinnitus oder Hörsturz allein führen nicht automatisch zu einer Kostenübernahme. Wenn jedoch eine nachweisbare Hörminderung besteht, gelten dieselben Ansprüche wie oben beschrieben (AHV, IV oder Zusatzversicherung). Wir führen einen umfassenden Hörtest durch und erklären die möglichen Unterstützungswege auf Basis Ihrer Situation.

Was ist, wenn ich mehrere Versicherungen habe?

Wenn Sie sowohl IV/AHV-Unterstützung als auch eine Zusatzversicherung besitzen, können Beiträge kombiniert werden. Wichtig ist die richtige Reihenfolge der Einreichungen. Wir koordinieren das für Sie, damit keine Leistungen verloren gehen.

Welche Formulare brauche ich?

Für die Kostenübernahme durch AHV oder IV sind folgende Unterlagen nötig:

(sind spezifische Formulare nötig – je nach Situation)

  • Antrag für Hilfsmittel
  • 1. Expertise durch Ohrenarzt (Ärztlicher Hörtest / Audiogramm)
  • Rechnung der Hörgeräteversorgung inkl. den Metas Nr. der verwendeten Hörgeräte(Bestätigung der Hörgeräteversorgung)

Wir stellen Ihnen alle benötigten Unterlagen zusammen, helfen beim Ausfüllen und reichen den Antrag bei der zuständigen Stelle ein.

Was ist mit der AHV oder IV?

Bei einer Hörminderung kann ein Beitrag über die IV (Invalidenversicherung) oder – ab dem Rentenalter – über die AHV beantragt werden.

  • IV: Höhere Pauschale, wenn eine versicherte Hörbehinderung vorliegt.
  • AHV: Reduzierter Pauschalbeitrag für Personen im Rentenalter.

Wir klären mit Ihnen, welcher Anspruch besteht, und begleiten Sie durch den gesamten Antrag.

Bezahlt meine Krankenkasse einen Beitrag an das Hörgerät?

Die Grundversicherung übernimmt keine Hörgerätekosten. Je nach Zusatzversicherung und Krankenkasse wird ergänzend zu den IV/AHV-Beiträgen ein Kostenbeitrag bezahlt.

Die Leistungen sind abhängig von den Versicherungsleistungen. Wir helfen Ihnen beim Zusammenstellen der nötigen Unterlagen.

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