
Versicherungen
Ihre Ansprüche bei AHV, IV, SUVA & Zusatzversicherungen
Rund ums Hören gibt es viele Fragen – besonders bei der Finanzierung. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten: Wer bezahlt was? Welche Ansprüche haben Sie? Welche Unterlagen werden benötigt?
Ob SUVA, IV, AHV, Militärversicherung, Sozialamt und Pro Infirmis, wir begleiten Sie kompetent durch den gesamten Antragsprozess. Auch bei IV-Härtefällen kennen wir uns au und unterstützen Sie. Unsere Aufgabe ist nicht nur die technische Beratung – sondern auch, dass Sie das bekommen, was Ihnen zusteht.
Die häufigsten Fragen
Tinnitus oder Hörsturz allein führen nicht automatisch zu einer Kostenübernahme. Wenn jedoch eine nachweisbare Hörminderung besteht, gelten dieselben Ansprüche wie oben beschrieben (AHV, IV oder Zusatzversicherung). Wir führen einen umfassenden Hörtest durch und erklären die möglichen Unterstützungswege auf Basis Ihrer Situation.
Wenn Sie sowohl IV/AHV-Unterstützung als auch eine Zusatzversicherung besitzen, können Beiträge kombiniert werden. Wichtig ist die richtige Reihenfolge der Einreichungen. Wir koordinieren das für Sie, damit keine Leistungen verloren gehen.
Für die Kostenübernahme durch AHV oder IV sind folgende Unterlagen nötig:
(sind spezifische Formulare nötig – je nach Situation)
- Antrag für Hilfsmittel
- 1. Expertise durch Ohrenarzt (Ärztlicher Hörtest / Audiogramm)
- Rechnung der Hörgeräteversorgung inkl. den Metas Nr. der verwendeten Hörgeräte(Bestätigung der Hörgeräteversorgung)
Wir stellen Ihnen alle benötigten Unterlagen zusammen, helfen beim Ausfüllen und reichen den Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
Bei einer Hörminderung kann ein Beitrag über die IV (Invalidenversicherung) oder – ab dem Rentenalter – über die AHV beantragt werden.
Ein Hörgerät kostet je nach Modell und Ausstattung in der Regel 2’000 bis 4’000 CHF. Welche Unterstützung Sie erhalten, hängt vom Grad Ihres Hörverlusts und davon ab, ob bei Ihnen IV oder AHV zuständig ist.
IV
Ab einem Hörverlust von 20 % erhalten Sie einen Pauschalbeitrag von 1’650 CHF.
AHV (im Rentenalter)
Ab einem Hörverlust von 35 % erhalten Sie einen Pauschalbeitrag von 1’237.50 CHF (das sind 75 % des IV-Beitrags).
Krankenkasse / Zusatzversicherung
Je nach Zusatzversicherung kann zusätzlich ein Teil der Kosten übernommen werden. Die Leistungen sind je nach Vertrag unterschiedlich.
Die Grundversicherung übernimmt keine Hörgerätekosten. Je nach Zusatzversicherung und Krankenkasse wird ergänzend zu den IV/AHV-Beiträgen ein Kostenbeitrag bezahlt.
Die Leistungen sind abhängig von den Versicherungsleistungen. Wir helfen Ihnen beim Zusammenstellen der nötigen Unterlagen.

